Rechtsbeugung
Unter Rechtsbeugung versteht man die bewusst falsche Anwendung bzw. bewusste Nichtanwendung von Rechtssätzen durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter.Die Beugung des Rechts kann zugunsten oder zum Nachteil einer Partei erfolgen.
In welchem Ausmaß die Rechtsbeugung strafbar ist, hängt u.a. vom betreffenden Staat ab (in Deutschland: Paragraf 339 StGB, 331-334, 336; und weitere?).
Historisch interessant sind insbesondere die Fälle der von der bundesdeutschen Justiz letztlich nicht verfolgten Rechtsbeugung durch Richter der NS-Zeit. Als Symbol steht hierfür der Fall Hans-Joachim Rehse.
Nach der Wiedervereinigung hat sich dann erneut das Problem der Bewältigung des in einem Unrechtsstaat begangenen Justizunrechts gestellt.
Siehe auch: Ermessen, Justiz, Radbruchsche Formel, ....
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