Rechtsanwaltsliste
Die Rechtsanwaltsliste (auch vereinfacht Anwaltsliste genannt) ist ein Verzeichnis der bei einem Gericht zugelassenen Rechtsanwälte.Jeder Rechtsanwalt wird in Deutschland bei genau einem Gericht zugelassen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Jedes ordentliche Gericht (Amts-, Land-, Oberlandes-, Kammergericht und der Bundesgerichtshof) führt eine Liste der bei ihm zugelassenen Rechtsanwälte. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung.
Table of contents |
2 Informationen in der Rechtsanwaltsliste 3 Löschung in der Rechtsanwaltsliste 4 Weblinks |
Der Rechtsanwalt wird in die Liste eingetragen, sobald er
Eintragung in die Rechtsanwaltsliste
Informationen in der Rechtsanwaltsliste
Die Rechtsanwaltsliste enthält Informationen über
Löschung in der Rechtsanwaltsliste
Der Rechtsanwalt wird nach § 36 Bundesrechtsanwaltsordnung in der Rechtsanwaltsliste gelöscht, bei
- Tod des Rechtsanwaltes,
- Erlöschen der Zulassung und
- Widerruf der Zulassung.