Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung
Jeder Mensch ist dazu verpflichtet, einer Person Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt.Viele mögen nun denken: "Ich habe das nie gelernt, also brauche ich nichts machen" oder "Ich bin mir nicht sicher, also helfe ich nicht, bevor ich etwas falsches mache". Der Gesetzgeber sieht das anders.
Bei Nichtbeachtung und einer Anzeige wegen Unterlassener Hilfeleistung kann das Gericht aufFreiheitsstrafe oder Geldstrafe erkennen:
§ 323c, StGB:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
Das bedeutet, schon der Anruf bei Polizei, Feuerwehr oder dem Rettungsdienst kann die Hilfe sein, die dem Patienten das Leben rettet.
Hilfe leisten ist nicht schwer. Erste Hilfe Kurse kann man bereits ab 12 Jahren besuchen. Und wer seinen Führerschein macht, muss einen Kurs Sofortmaßnahmen nachweisen können.
Siehe auch: Patientenverfügung, Portal Erste Hilfe
Rechtshinweis
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