Rechtfertigungslehre
Die Rechtfertigungslehre ist ein zentraler Teil der Theologie Martin Luthers.Der Augustinermmönch Martin Luther litt und rang damit, sich Gottes Gnade durch eigene Anstrengungen verdienen zu müssen, bis er im Bibelstudium im Römerbrief entdeckte: So halten wir nun dafür, daß der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben (3,28).
Die oft in den Vordergrund gerückten Missstände der römischen Kirche waren für Luther nicht der Auslöser der Reformation. Sein Problem war allein theologischer Natur. Seine Verwerfung des sich in Deutschland durch den Prediger Johann Tetzel verbreitenden Ablasshandels und vieler anderer Traditionen der Kirche war die für ihn notwendige Folge seiner Auslegung der bereits von Paulus diskutierten Gerechtigkeit allein aus Glauben (Römer 1, 17: Sintemalen darin offenbart wird die Gerechtigkeit, welche kommt aus Glauben in den Glauben, wie denn geschrieben steht: Der Gerechte wird seines Glaubens leben). Also seien fromme Werke nicht maßgeblich, sondern allein der Glaube das Entscheidende, damit der Mensch von Gott gerecht gesprochen wird.
Allerdings gibt es im Neuen Testament andere Bibelstellen, die der lutherischen Auffassung zu widersprechen scheinen. So heißt es im Jakobusbrief, den Luther darum auch als tumbe Epistel bezeichnete: Meine Brüder, was nützt es, wenn einer sagt, er habe Glauben, aber es fehlen die Werke? Kann etwa der Glaube ihn retten? Wenn ein Bruder oder eine Schwester ohne Kleidung ist und ohne das tägliche Brot und einer von euch zu ihnen sagt: Geht in Frieden, wärmt und sättigt euch!, ihr gebt ihnen aber nicht, was sie zum Leben brauchen - was nützt das? So ist auch der Glaube für sich allein tot, wenn er nicht Werke vorzuweisen hat.
Luthers Auffassung von der Rechtfertigung wurde vom Konzil von Trient verurteilt.
Der Streit zwischen der Katholischen und Evangelischen Kirche über dieses zentrale Thema ist inzwischen durch ein ökumenisches Konsenspapier [1] beigelegt, das von offiziellen Vertretern der Konfessionen am 31. Oktober 1999 in Augsburg unterzeichnet wurde.