Realteilung
Realteilung (historisch) bedeutet, dass der Besitz einer Familie unter den Erbberechtigten real aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, so dass die Anzahl von Kleinstparzellen mit der Zeit ansteigt. Gegensatz: Anerbenrecht.Realteilung wurde in Deutschland insbesondere im Süden praktiziert. Im Norden Deutschlands war der älteste Sohn der einzige Erbe. Andere Kinder wurden ausbezahlt, wenn überhaupt.
Siehe auch: Anerbenrecht
Weblinks
http://www.kreis.aw-online.de/kvar/VT/hjb1980/hjb1980.39.htm