Raubkopie
"Raubkopie" ist die umgangsprachliche Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material.Im Urheberrecht entspricht der "Raubkopie" eine unrechtmäßig verbreitete Kopie von Daten. Bei den Daten kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.
Während das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch (§53UrhG) in Deutschland erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen Ländern der Welt gesetzlich verboten, Verstösse gegen das Immaterialgüterrecht werden oftmals juristisch verfolgt und bestraft.
Geschichtlich ist die "Raubkopie" eine relativ neue Erscheinung, da das Urheberrecht erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im 20. Jahrhundert die heutige jahrzehntelange Schutzdauer erreichte. Vorher waren z.B. das Abschreiben (und später Nachdrucken) von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung eines Erzählstoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen etc. höchst normale Vorgänge.
Nicht erst seit der umstrittenen "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne der Filmindustrie ist das Wort "Raubkopie" in die Kritik geraten. Juristisch bezeichnet das Bestimmungswort "Raub" ein Verbrechen, bei dem jemandem etwas mit Gewalt weggenommen wird. Solche Kopien sind aber weder ein Verbrechen, noch wird dort jemandem etwas mit Gewalt genommen. Der Begriff "Raubkopie" wurde von Lobbygruppen oft auch auf legale Privatkopien angewendet. Besser erscheinen in diesem Zusammenhang die Wörter Schwarzkopie für illegale Kopien oder auch Privatkopie für legale Kopien.
Im deutschen Urheberrechtsgesetz kommt der Begriff "Raubkopie" nicht vor. Stattdessen behandelt es die Bedingungen für Zulässigkeit und Bedingungen von Kopien. Die Rede ist von "rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken" (Das deutsche Urheberrechtsgesetz - UrhG).
In der Praxis rechnen die wenigsten Schwarzkopierer mit einer Ahndung. Im Einzelfall werden jedoch hohe Geldbußen verhängt, bei gewerblichem Handel mit Raubkopien werden auch Haftstrafen verhängt.
Die Musikindustrie stellt inzwischen eigene Downloadangebote bereit, die es den Kunden ermöglicht, legal Musik auf ihren Rechner herunterzuladen. Auf Audio-CDs wurden verschiedene Kopierschutzverfahren eingeführt, die das Vervielfältigen von Musik und die Weitergabe verhindern sollen.
Die Frage, ob Überspielen von kopiergeschützten CD über den analogen Ausgang ein Umgehen des Kopierschutzes darstellt, ist umstritten. In zahlreichen Zeitschriften wird es als erlaubte Möglichkeit dargestellt, da das analoge Abspielen der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Audio-CD entspricht.
Um das Mitschneiden von Filmen in Kinos zu bekämpfen, gibt es Aktivitäten der Filmindustrie während der Vorführung mit Nachtsichtgeräten nach Personen mit Videokameras zu forschen. Kritik am Wort "Raubkopie"
Praxis