Rat der Volksbeauftragten
Als Rat der Volksbeauftragten wird die Regierung der Novemberrevolution vom November 1918 bis Februar 1919 bezeichnet. Er wurde am 9. November 1918 nach dem Sturz Kaiser Wilhelms II und der Ausrufung der Republik gebildet und amtierte als Reichsregierung. Der Rat kam durch eine Koalition der beiden sozialdemokratischen Parteien SPD und USPD zustande und wurde am 10. November 1918 von der Vollversammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte bestätigt.Bis zum 29. Dezember 1918 gehörten ihm drei Sozialdemokraten (Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann, Otto Landsberg) und drei Unabhängige (Hugo Haase, Wilhelm Dittmann, Emil Barth) an. Den Vorsitz fühten Ebert und Haase, wobei Ebert als noch eingesetzter "Reichskanzler" vor allem in der Ministerialbürokratie eine - nicht formal begründete - Vorrangstellung besaß. In dieser Zeit organisierte der R.d.V. vor allem die Abwicklung des Waffenstillstands vom 11. November 1918, d.h. die Rückführung der deutschen Truppen, den Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte am 16.-20. Dezember und bereitete die Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 vor.
Da Ebert mit dem Ebert-Groener-Pakt mit der Obersten Heeresleitung die klaren Beschlüsse des Reichskongresses zur Demokratisierung der Armee nicht befolgte, und da die USPD auf dem Reichskongress in vielen anderen Fragen überstimmt worden war, traten die drei Unabhängigen am 29. Dezember zurück. Anlass war ein bewaffneter Kampf während der Weihnachtstage in Berlin. Der R.d.V. wurde durch die beiden Sozialdemokraten Gustav Noske und Rudolf Wissell ergänzt. Am 13. Februar 1919 übergab der Rat seine Amtsgewalt an die Regierung Scheidemann, die von der Nationalversammlung gewählt worden war.
Auch im Freistaat Sachsen hießen die ersten beiden nachrevolutionären Regierungen Rat der Volksbeauftragten. An der Spitze der ersten Volksregierung (15. November 1918 - 16. Januar 1919) stand Richard Lipinski (USPD); vom 16.1.1919 bis 14.3.1919 war Georg Gradnauer(SPD) Vorsitzender des Rats der Volksbeauftragten.