Raptio
Raptio wird meist als
Terminus Technicus für das
Ehehindernis verwendet, das aus der Entführung einer Frau entsteht. Das Hindernis entsteht, wenn eine Frau entführt oder zumindest gefangengehalten wird, um sie zu einer Eheschließung mit einem bestimmten Partner zu bewegen. Dabei ist es egal, ob der potentielle Partner oder ein Dritter der Entführer ist und ob die Frau auch aus freien Stücken die Ehe eingegangen wäre. Eine Ehe zwischen dieser Frau und diesem Mann kann erst dann gültig zustandekommen, wenn sie vom Entführer getrennt an einem sicheren Ort aus freien Stücken von sich aus die
Eheschließung wünscht.
Merkwürdigerweise gilt diese Ehehindernis nicht für einen entführten Mann. Dies hat seinen Ursprung vermutlich darin, daß das katholische
Kirchenrecht bis 1917 nicht systematisch geordnet war, sondern aus verschiedenen Rechtssammlungen und Rechtsentscheiden bestand. Es ist wohl schlicht und ergreifend nie ein Fall relevant geworden, in dem ein Entführter Mann zur Ehe gezwungen wurde. Allerdings heißt das nicht, daß ein Mann durch Entführung zur Ehe gezwungen werden könnte. In diesem Fall läge zwar kein Ehehindernis vor, es würde aber aufgrund von Zwang und / oder Furcht kein Ehekonsens zustandekommen können.