Radweg
Definition
Radwege sind Wege, die vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen sind. Seit 1997 wird dabei in der deutschen Straßenverkehrsordnung zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen unterschieden.
Radwege werden vielerorts gern von Autofahrern als Parkplatz verwendet, mit Mülltonnen und Müllsäcken vollgestellt, von Fußgängern ohne Umsicht begangen und im Winter nicht geräumt. Durch mangelnde Pflege und Instandsetzung sind Radwege an vielen Orten in Deutschland nur eingeschränkt nutzbar und können nur mit sehr geringen Geschwindigkeiten und guter Federung befahren werden. Benutzungspflichtige Radwege müssen laut StVO nur dann benutzt werden, wenn ein Fahren auf ihnen zumutbar ist.
Hierbei handelt es sich um Radwege entlang von Straßen, deren Benutzung durch ein entsprechendes Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, d.h. die daneben liegende Fahrbahn darf nicht mit dem Fahrrad befahren werden, wenn die Benutzung des Radweges zumutbar ist.
Um einen Radweg als benutzungspflichtig zu markieren, muss dadurch die Verkehrssicherheit erhöht werden und der Radweg muss bestimmten Mindestanforderungen an Breite (>1,50 m), geradliniger Wegführung und Beschaffenheit erfüllen, die in der Verwaltungsvorschrift zur Strassenverkehrsordnung VwV-StVO
festgelegt sind. Eine Benutzungspflicht wird erst ab einer bestimmten Auto-Verkehrsdichte auf der daneben liegenden Fahrbahn als notwendig angesehen. Bei Nichtbenutzbarkeit (z.B. durch Schnee oder Glätte) entfällt die Benutzungspflicht.
Da Radwege schon vom Prinzip her unsicher sind, die Verkehrssicherheit bei deren Benutzung also abgesenkt statt erhöht wird, sind die allermeisten Anordnungen von Benutzungspflichten illegal. Leider müssen sie dennoch beachtet werden.
Benutzungspflichtige Radwege können auch als gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern zu benutzende Wege oder Zweirichtungs-Radwege ausgeschildert sein, wobei hier die Anforderungen an die Breite wachsen.
Alle als Radwege erkennbaren Wege, die nicht durch ein besonderes Verkehrszeichen entsprechend der StVO gekennzeichnet sind, sind ebenfalls für den Radverkehr vorbehalten, müssen aber nicht notwendigerweise benutzt werden, d.h. Radfahrer können auch auf der daneben liegenden Fahrbahn fahren.
Sind keine gesonderten Radwege vorhanden und halten es die Straßenverkehrsbehörden auf Grund des geringen Fußgängerverkehrs auf dem Fußweg für verantwortbar, wird das Rad fahren auf diesen Fußwegen mit einem Zusatzschild "(Fahrradsymbol) frei" gekennzeichnet. Bei Benutzung durch Radfahrer müssen diese aber hier besondere Rücksicht auf den Fußgängerverkehr nehmen.
Obwohl einige das Gegenteil beweisen sollten, zeigen alle bis jetzt angestellten Untersuchungen, dass das Unfallrisiko auf straßenbegleitenden Radwegen höher ist als auf der Fahrbahn daneben. Es gibt keinen Nachweis für die seit Jahrzehnten vorgebrachte Behauptung "Radwege sind sicher".
siehe auch: Fahrradstraße, Radfernweg, Fahrradwege auf stillgelegten BahntrassenBenutzungspflichtige Radwege
Nicht benutzungspflichte Radwege
Für den Radverkehr freigegeben Fußwege
Sicherheit