Rückrufaktion
Rückrufaktionen sind aktive Maßnahmen von Unternehmen zur Abwendung von Personen- oder Sachschäden durch fehlerhafte Produkte. Die Aktivitäten werden meist dann eingeleitet, wenn nach Einschätzung des Herstellers durch Fehlfunktionen bzw. Mängeln am Produkt ein über das normale Maß hinaus deutlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Anwender oder Dinge in seinem Umfeld zu Schaden kommen können.Im Bereich von kleineren Elektroprodukten und Spielzeugen sind Anzeigeaktionen in Tageszeitungen, und der Aufruf zum Einsenden der mangelhaften Ware üblich.
Im Bereich der Automobile erfolgen Rückrufaktionen über das Kraftfahrt-Bundesamt, damit der aktuelle Halter des betroffenen PKW namentlich ermittelt werden kann. Sind nur kleinere Mängel am Auto vorhanden, so werden alternativ zur Rückrufaktion meist ohne Wissen des Kunden Austauschaktionen bei regelmäßigen Wartungs- und Servicearbeiten in der Werkstatt mit durchgeführt.
Im Jahre 1993 wurden in Deutschland 35 Rückrufaktionen über das Kraftfahrt-Bundesamt abgewickelt. Im Jahre 2002 waren es 127 und im Jahre 2003 immerhin 144. Nach Studien aus dem Jahre 2004 sind die Hauptauslöser bei KFZ-Rückrufaktionen mit Abstand führend aufgetretene Fehler im Bereich der Auto-Elektronik.
Rückrufaktionen werden soweit möglich wegen dem wahrscheinlichen Imageschaden und den Kosten vermieden. Um die Kosten für ein Unternehmen zu begrenzen gibt es hierzu Haftpflicht-Versicherungen.