Rücklage
Rücklagen sind Bestandteil des Eigenkapitals und treten bei Kapitalgesellschaften mit konstantem Eigenkapital oder bei gemeinnützigen Vereinen auf.Man kann unterschiedliche Formen der Rücklagen unterscheiden:
- offene Rücklagen sind in der Bilanz unter dem Posten Rücklagen ersichtlich
- verstecke oder stille Rücklagen sind in der Bilanz nicht ersichtlich sie können sich auf zwei Arten bilden
- durch die Unterbewertung von Vermögen
- durch die Überbewertung von Schulden
- Kapitalrücklagen welche u.a. durch Agios bei der Ausgabe von Anteilen, Wandelschuldverschreibungen entstehen
- Gewinnrücklagen sind Rücklagen welche durch Gewinne entstanden sind dabei gibt es die
- gesetzliche Rücklagen
- satzungsmäßige Rücklagen
- Rücklagen für eigene Anteile; beim Kauf eigener Aktien muss eine Aktiengesellschaft die Rücklage bilden
- freie Rücklagen sind in ihrer Verwendung nicht an einen bestimmten Zweck gebunden
- Vereinssicherungsrücklagen gibt es bei Vereinen und können nur für die Sicherung des Vereins in Notsituationen verwendet werden.
Gemeinnützige Vereine dürfen nur sehr geringe freie Rücklagen haben, da ihre Gelder zeitnah verwendet werden sollen.
siehe auch: Rückstellung
Rechtshinweis