Quorum
Unter Quorum (lat. von denen) versteht man die Anzahl von Personen, die als Teil eines Gremiums (z. B. Parlament) oder einer sonstigen Gruppe von Personen (z. B. beim Bürgerentscheid) bei einer Abstimmung mindestens anwesend sein oder daran teilnehmen muss, damit die Abstimmung gültig ist.Erst bei Erreichung des Quorums besteht Beschlussfähigkeit.
Im Bundestag und in den Länderparlamenten (Landtag) muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.
Bei der Bundestagswahl ist die Fünfprozentklausel (die bestimmt, ob eine Partei Sitze im Bundestag erhält) ebenfalls ein Quorum.