Punitive damages
Im angelsächsischen Recht versteht man unter Punitive damages Schadenersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen realen Schaden hinaus zuerkannt wird.Im deutschen und österreichischen Recht gibt es kein vergleichbares Rechtsinstitut.
Der Zweck ist
- den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen (Repression);
- ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten zu setzen (Spezialprävention);
- auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).
Rechtshinweis