Psychische Störung
Als Psychische Störungen werden erhebliche Abweichungen vom Erleben oder Verhalten psychisch gesunder Menschen bezeichnet. Das Denken, das Fühlen und das Verhalten können beeinträchtigt sein. Als weiteres Kriterium für eine Diagnose psychischer Störungen wird heute neben der Abweichung von der Norm häufig auch psychisches Leid auf Seiten der Betroffenen gefordert.Die Antipsychiatrie vertritt eine radikale Position, indem sie die Existenz psychischer Krankheiten verneint.
Table of contents |
2 Klassifikation 3 Verbreitung 4 Behandlung 5 Weiterführende Angaben 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks |
Zu den psychischen Störungen zählen alle körperlich nicht begründbaren psychischen Erkrankungen; jedoch auch solche, die als Folge von körperlichen Erkrankungen (z. B. Hirnhautentzündungen oder Hirnverletzungen) vorliegen und eine Bedeutung mit Eigenwert erlangt haben.
Heute wird dieser Begriff jenem der "psychischen Krankheit" vorgezogen, um eine Stigmatisierung der Betroffenen zu erschweren: Störung ist neutraler und entzieht sich einer - in diesen Fällen regelhaft negativen - Bewertung mehr, als dies mit dem Begriff Krankheit möglich ist. Durch Kostenträger (Krankenkassen, Rentenversicherungen), die in ihrem Leistungskatalog den Krankheitsbegriff als elementare Voraussetzung eines Leistungsanspruches haben, wird die Bezeichnung "Krankheit" durch die Hintertüre allerdings wieder eingeführt, indem von Störung von Krankheitswert gesprochen wird. Gerade bei psychischen Störungen als Beeinträchtigungen vorübergehender Art mag diese Unterscheidung sinnvoll sein, um übermäßige und ungerechtfertigte Leistungsforderungen abzuwehren. Letztlich dient die Verwendung des Begriffs "Störung" somit dem Zweck, den Paradigmenwechsel in der Beurteilung psychischer Probleme aus ärztlicher/therapeutischer Sicht auch im Sprachgebrauch zu dokumentieren.
Die Klassifikation psychischer Störungen ist länderspezifisch unterschiedlich und oft auch von der psychologischen oder medizinischen Schule abhängig.Es gibt 2 gängige Diagnose- und Klassifikationsschematas. Zum einen das weit verbreitete ICD-10. Zum anderen das besonders in der psychologischen Forschung gebräuchliche DSM 4. Diese Störungen sind zusammengefasst in der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen.
Psychische Störungen sind weit verbreitet. Nach einer Studie der WHO leidet weltweit jeder vierte Arztbesucher an einer solchen Störung. Deutsche Studien sprechen von ca. 8 Millionen Deutschen mit behandlungsbedürftigen psychischen Störungen. Die meisten Störungen würden jedoch nach einiger Zeit abklingen.
Der Begriff psychische Erkrankung ist oft angstbesetzt, u. a. aufgrund der Erfahrungen im Nationalsozialismus, wo diese Einordnung zu staatlich angeordnetem Mord führen konnte. Deshalb ist ein vorsichtiger Umgang mit diesem Begriff notwendig, im Bewusstsein, dass nach wie vor gilt: "Irren ist menschlich."
Andererseits ist ohne das Erkennen von psychischen Erkrankungen - ohne dass damit eine Stigmatisierung Erkrankter verbunden ist - auch eine Heilung nur schwer möglich. Bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen ist zu beachten, dass sie teilweise eine wichtige Schutz- und Signalfunktion haben, d.h., nicht verschwinden können, ohne dass "sich etwas ändert". Außerdem ergeben sich einige psychische Erkrankungen aus einem Wechselspiel zwischen dem Kranken und seiner Umwelt, so dass bei einer Behandlung die Umwelt des Kranken mit einbezogen werden sollte.
Viele psychische Erkrankungen sind heutzutage gut behandelbar. Dabei können sich Psychotherapie und Psychopharmaka ergänzen.
Allerdings ist es immer noch oft sehr schwer, eine gute ambulante oder stationäre Therapie zu finden.
Mit der Ätiologie und den spezifischen Krankheitsbildern beschäftigen sich vor allem die Psychiatrie, die Psychoanalyse und die Tiefenpsychologie, aber auch ganzheitlich und systemisch orientierte Ansätze wie etwa die Gestalttheorie. Körperliche Ursachen werden auch in der Neurologie erforscht.
Nur in seltenen Fällen ist es möglich, Menschen mit psychischen Störungen gegen ihren Willen oder gegen die eigene Einsicht als "psychisch krank" einzustufen, zu behandeln oder in geschlossenen Anstalten unterzubringen. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine bestehende Selbst- oder Fremdgefährdung und eine (krankheitsbedingte) fehlende Einsicht des Patienten in die Behandlungnotwendigkeit.
Eine zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung erfolgt entweder als so genannte Maßregel der Besserung und Sicherung nach einer Straftat (Maßregelvollzug), als Unterbringung nach dem jeweiligen Unterbringungsgesetz (dies ist je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet) oder nach Beschluss eines Vormundschaftsgerichts (in der Regel in Verbindung mit der Errichtung einer Betreuung).
Begriffsabgrenzung
Klassifikation
Verbreitung
Behandlung
Zwangsbehandlung
Siehe auch
Liste bekannter Psychologen und Psychotherapeuten - Psychoanalyse - Psychiatrie - Antipsychiatrie - Forensische Psychiatrie - Psychologie - Psychologischer Psychotherapeut - Psychosomatik, Portal Psychotherapie - Somatisch - Somatoforme Störung, Betreuungsrecht - Patientenverfügung, ZwangsbehandlungLiteratur
Weblinks
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