Profess
Unter Profess (von lat. professio = Bekenntnis) versteht man die öffentliche Ablegung des Glaubens- und Ordensgelübdes in einer Ordensgemeinschaft.In der Regel legen die Ordensmitglieder nach dem Noviziat zunächst die zeitliche Profess ab, die sie für eine begrenzte Zeit (meist drei Jahre) an die Ordensgemeinschaft bindet; in manchen Orden kann diese zeitliche Bindung mehrmals für jeweils ein Jahr verlängert werden. Nach Ablauf dieser Zeit folgt dann die ewige Profess, die eine lebenslange Bindung bedeutet.
Die Ablegung einer Profess hat kirchenrechtliche Folgen; so ist sie ein Ehehindernis, das eine gültige Eheschließung verhindert, wenn nicht Dispens erteilt wird.