Produkthaftung
Produkthaftung im weiteren Sinne ist eine Teilbereich des Haftungsrechts aus unerlaubter Handlung gem § 823 ff BGB. Sowie der durch Rechtsfortbildung entwickelten Institute der positiven Vertragsverletzung (pVV) und der culpa in contrahendo (cic), die mitlerweile auch im BGB codifiziert sind.Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung für die verschuldete mangelhafte Lieferung einer Kaufsache und die Haftung für Schäden, die Aufgrund der mangelhaften Kaufsache an anderen Rechtgütern entstehen.
Unter Produkthaftung im engeren Sinne versteht man die Haftung nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) vom 15 Dezember 1989. Dieses Gesetz ist aufgrund der Produkthaftungsrichtlinie der EG vom 25.7.1985 erlassen worden. Es regelt die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der sachgerechten, bestimmungsgemäßen Benutzung seiner Produkte für Personen und Sachschäden.
Im Gegensatz zur deliktsrechtlichen Haftung bei der der Geschädigte im Grundsatz die Fehlerhaftigkeit des Produktes beweisen muss, gibt das Produkthaftungsgesetz dem Geschädigten einen Anspruch aus Gefährdungshaftung.
Weitere Tatbestände der Produkthaftung finden sich in Spezialgesetzen wie z.B. dem Arzneimittelgesetz, dem Lebensmittelgesetz etc.