Proconsul
\Proconsul ist seit der Zeit Sullas die Amtsbezeichnung der Gerichtsherren und militärischen Oberbefehlshaber in den römischen Provinzen.In republikanischer Zeit wurden die römischen Provinzen von außerstädtischen Prätoren verwaltet. Diese Amtsbezeichnung wurde dann mehr und mehr den in der Stadt selbst tätigen Gerichtsherren vorbehalten. Die in den Provinzen eingesetzten Magistrate, welche Prätoren, ehemalige Prätoren oder auch ehemalige Consuln sein konnten, führten den Titel Proprätor. Seit Sulla verfestigte sich die Übung, dass die Consuln am Ende ihrer einjährigen Amtszeit für ein zweites Jahr außerhalb Roms die Verwaltung einer Provinz übernahmen, dies mit dem Titel eines Proconsuls.
Augustus hat die Kontinuität von Konsulat und Prokonsulat beseitigt und angeordnet, dass zwischen Konsulat und Prokonsulat ein Intervall von mindestens fünf Jahren liegen musste. Seitdem nahm die Magistratur in den Provinzen mehr und mehr den Charakter einer vom Kaiser verliehenen Statthalterschaft an. Die kaiserlichen Statthalter führten später den Titel Legat.
Die Amtszeit als Proprätor oder Proconsul wurde vielfach missbraucht, um die Provinz wirtschaftlich auszubeuten und das eigene, durch Wahlkampfkosten geschwächte Vermögen wieder aufzubessern.
Wichtige Proconsule und Proprätoren
Literatur
Siehe auch: cursus honorum.