Probezeit
Für die erste Zeit des Arbeitsverhältnisses wird meist eine Probezeit vereinbart. Üblich ist eine Dauer von 6 Monaten. Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristenen vereinbart werden. Arbeitsrechtlich hat die Probezeit nur Einfluß auf die Kündigungsfrist; der Kündigungsschutz beginnt unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen erst nach Ablauf der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes, die sechs Monate beträgt und deshalb oft auch mit der vereinbarten Probezeit verwechselt wird.Ein Probearbeitsverhältnis wird umgangssprachlich auch als Probezeit bezeichnet. Dabei wird auf bestimmte Zeit ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen - eine stillschweigende Fortsetzung gilt dabei als Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit nunmehr meist längerer Kündigungsfrist.
Siehe auch:
Rechtshinweis