Pro bono
Pro bono bedeutet kostenlose Beratung und Vertretung und wird in der Regel in der Zusammensetzung "pro-bono-Anwalt" verwendet.Der Begriff steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit).
Bei der Geltung von deutschem Recht ist jedoch zu beachten, dass ein Anwalt nicht ohne weiteres auf alle Gebühren nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) verzichten darf. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Wettlauf um die niedrigsten "Preise" beginnt und so die Qualität der Beratung sinkt.
Rechtshinweis