Privilegium Maius
Das Privilegium Maius (großer Freiheitsbrief) ist eine im Auftrag von Rudolf IV gefälschte Version des Privilegium Minus (1156), mit dem den österreichischen Stammlanden der Habsburger umfangreiche Rechte zugestanden wurden. Im Privilegium Maius wird Österreich zum Erzherzogtum erklärt und mit Rechten ähnlich denen der Kurfürstentümer ausgestattet:
- Unteilbarkeit der Länder
- automatische Erbfolge für den Erstgeborenen (später in der pragmatischen Sanktion erweitert)
- Eigenständige Gerichtsbarkeit ohne Möglichkeit, den Kaiser anzurufen
- Herrschaftssymbole
Kaiser Karl IV bestätigte das Privilegium Maius nicht. Erst der habsburgische Kaiser Friedrich III bestätigte es 1453, später auch Rudolf II und Karl VI. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs verlor das Privilegium Maius seine Bedeutung. 1856 wurde es als Fälschung identifiziert.
Die Wissenschaft, die sich mit der Echtheit von Urkunden beschäftigt, ist die Diplomatik.
siehe auch: Privilegium Minus