Privatschule
Eine Privatschule ist eine Schule außerhalb der Trägerschaft der öffentlichen Hand (Staat).Die Träger können kirchliche Organisationen sein (kirchliche Träger), Vereine, Privatpersonen und sonstige Gesellschaften. Gründe für die Bildung von Privatschulen sind religöse Konzepte, andere erzieherische Konzepte (Waldorfschulen, Freie Alternativschulen), aber oft auch die Ergänzung eines als schlecht empfundenen staatlichen Schulsystemes. Journalisten werden ausschließlich in privaten Journalistenschulen ausgebildet.
Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird durch Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (§ 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von nicht staatlichen Schulen garantiert.
Man unterscheidet Ersatzschulen und Ergänzungsschulen und sonstige Bildungsmaßnahmen.
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Wenn Privatschulen anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll, dann handelt es sich um Ersatzschulen, deren Besuch den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzt. Ersatzschulen sind einer staatlichen Kontrolle und einer Genehmigungspflicht unterworfen.
Solche Privatschulen können auch eine staatliche Förderung erhalten. Die Pflicht zur Förderung der Privatschulen resultiert aus § 7 GG., bei konfessionellen Schulen zum Beispiel regelmäßig über 90 Prozent des Betrages, den die Schule als staatliche Schule erhalten würde.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit solcher Abschlüsse reicht die staatliche Kontrolle von Privatschulen dann bis hin zur Benennung eines externen Prüfungsausschuss-Vorsitzenden. Die genaue Regelung unterliegt hier, wie immer beim Bildungsrecht, den einzelnen Bundesländern. Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes verlangt ausdrücklich, dass "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" und macht dies zur Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung.
Ergänzungsschulen bereichern das Schulwesen durch neue Bildungsgänge. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, z.B. die Einjährige Höhere Berufsfachschule.
Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg übernahmen Privatschulen die schulische Versorgung in Regionen, in denen der Staat noch nicht in der Lage war, für eine ausreichende Zahl von Schulplätzen zu sorgen, z. B. in dem Eifelstädtchen Prüm.
Als Folge des so genannten "Pillenknicks" und einer gegen Privatschulen eingestellten Grundstimmung in der Bevölkerung mussten in den 80-er Jahren viele Privatschulen schließen. Es zeigte sich aber, dass insbesondere die alteingessessenen und renommierten Privatschulen mit ihren langjährigen Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit gestärkt aus der Krise hervorgingen und neue Maßstäbe setzten.
Die Privatschule ist in Deutschland nicht üblich. Dagegen gibt es sie in Amerika und England recht häufig. Es gibt auch Privatschulen für schwer erziehbare Kinder (auch bekannt unter "Anstalten"). Im Mittelalter war die Privatschule üblich, meistens gab es gar keine anderen Schulen, so dass die Kinder reicher Eltern auf "Klosterschulen" geschickt wurden.
Alle anderen privaten Institutionen, in denen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen etwas beigebracht wird, zählen ebenfalls als Privatschule. Solche Schulen erhalten in Deutschland nur geringe staatliche Zuschüsse und sind deshalb auf Schulgebühren oder Spenden angewiesen. Sie sind nicht an den Lehrplan des Bundeslandes gebunden, sondern müssen nur allgemeineren Anforderungen genügen.
Eine Sonderform sind die Journalistenschulen, in denen Erwachsene eine Ausbildung zum Journalisten erhalten. Wegen der Pressefreiheit in Artikel 5 Grundgesetz ist für Journalisten die Ausbildung nicht staatlich geregelt und daher über Privatschulen organisiert.
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