Privatkopie
Als Privatkopie wird das Recht einer Person bezeichnet, von einem Werk eine Anzahl von Kopien für den privaten Gebrauch, etwa im Auto, auf einem anderen Abspielgerät oder für den Freundeskreis anzufertigen.Die Privatkopie findet im deutschen Recht ihre Entsprechung im §53 UrhG.
Privatkopien waren vor dem Aufkommen der Digitaltechnik nur durch verlustbehaftetes Kopieren zu erstellenen. Analoge Tondaten wie auf Musikkassetten verlieren zum Beispiel vor allem durch mehrmaliges Kopieren an Brillianz und werden schließlich unbrauchbar. Damit war die Verbreitung einer solchen Kopie durch physikalische Grenzen beschränkt.
Digitale Kopien jedoch sind prinzipbedingt meist identisch mit dem Original und lassen sich beliebig oft vervielfältigen, ohne an Qualität einzubüßen. Das hat zu dem Aufkommen von Tauschbörsen geführt, in denen meist Musikstücke und Filme, aber auch Bücher Verbreitung finden. Viele der dort angebotenen Werke sind sog. "Raubkopien" und haben mit der auf einen engen Bekanntenkreis des Kopierenden beschränkten Privatkopie nichts zu tun.
Durch die Bestrebungen der Musik- und Filmindustrie, die Kontrolle über ihre Werke zu behalten, werden zunehmend Kopierschutz- und DRM-Techniken eingesetzt. Nach der Gesetzgebung einiger Länder (auch Deutschland) ist das Umgehen von Kopierschutzmechanismen jedoch mittlerweile illegal; Dadurch wird das Recht auf eine Privatkopie (z.B als Backup) sehr stark eingeschränkt.
Zur Sicherstellung der Entlohnung für Urheber und Verwerter (Verlage, Labels, Herausgeber) wurde eine Pauschalabgabe auf Kopiergeräte und Datenträger eingeführt. Verwaltet und verteilt werden die Einnahmen von der GEMA.