Preußen-Konkordat
Das Preußen-Konkordat (lateinisch concordatum : Vereinbarung, Vertrag) bezeichnet einen am 14. Juni 1929 zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl geschlosssenen Vertrag, welcher in der italienischen Version Solenne convenzione genannt wird, welcher aber dem Wortsinn nach kein feierlicher Text ist.Der Vertrag behandelt im wesentlichen die Neugliederung der Diözesen, daß neben das alte Erzbistum Köln die neuen Erzbistümer Paderborn und Breslau treten sollen. Die innere Solennität des Dokuments resultiert aus der zeitgeschichtlichen Bedeutung. Seit 1918 war der Codex Iuris Canonici in Kraft, um dem Vatikan lag sehr daran, im Sinne dieses neuen Kirchenrechts seinen Einfluss, besonders auf das Schulwesen, auf weltlicher Seite zu verankern.
Päpstlicher Unterhändler war der Nuntius (kirchlicher Staatssekretär im Range eines Kardinals) Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII, der aber die konfessionelle Schule und Lehrerbildung, wie er sie 1924 mit Bayern hatte regeln können, im evangelisch dominierten Preußen nicht durchbrachte. Immerhin wurden die Diözesen eine staatliche Dotation von jährlich 2,8 Millionen Reichsmark gewährt. Dafür sicherte sich die Regierung eine Art von Mitwirkung bei der Wahl von Bischöfen.
Diese wurden vom Papst erst ernannt, wenn Berlin keine "Bedenken politischer Art" vorzubringen hatte. Zur Zeit der Deutschen Demokratischen Republik wurde dieses Konkordat nicht anerkannt, während heute wieder darauf in den neuen Bundesländern Bezug genommen wird.