Präventionsgesetz
Zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland soll ein Präventionsgesetz beitragen, zu dem das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) am 30. April 2004 Eckpunkte vorgelegt hat. Das Gesetz soll u.a. Prävention und Gesundheitsförderung definieren, Präventionsziele entwickeln, Ressourcen bündeln, die Präventionsforschung fördern und zur Abstimmung von Maßnahmen und zur Verbesserung der Kooperation zwichen den verschiedenen Leistungsträgern und Liestungserbringern der Prävention beitragen. Das Gesetz soll ferner die Rechtsgrundlagen dafür schaffen, dass eine Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung gegründet werden und die Deutsche Sozialversicherung aber auch die Private Krankenversicherung zur Finanzierung der Stiftungsaufgaben herangezogen werden kann.Gegenwärtig gibt es erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen dem BMGS, der Deutschen Sozialversicherung aber auch den Bundesländern über Einzelheiten zur Ausgestaltung des Präventionsgesetzes. Dabei geht es vor allem um die Fragen, in welcher Höhe die einezelnen Vesicherungszweige zur Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben beizutragen haben und auf welcher politischen Ebene (Bund, Land/Region) Entscheidungen über die Vergabe von Mitteln zu erfolgen haben.