Postzustellungsurkunde
Die Postzustellungsurkunde ist eine Urkunde laut Zivilprozessordnung, welche beweist, daß einem Empfänger ein bestimmtes Schriftstück förmlich zugestellt wurde (Postzustellungsauftrag).Absender von Postzustellungsaufträgen können nur Gerichte, Notare und Behörden sein.