Postreform
Das Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost trat am 1. Juli 1989 in Kraft. Es leitete gemäß dem Beschluss des EG-Ministerrats von 1990 die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland ein. Unter anderem wurden durch das Poststrukturgesetz der hoheitliche vom geschäftlichen Bereich getrennt: Der hoheitliche blieb beim Bundesminister für Post und Telekommunikation, der geschäftliche Bereich wurde in die drei Sparten Telekom, Postbank und Postdienst gegliedert.
Dem Beschluss des EG-Ministerrats entsprechend trat am 1. Juli 1989 das Poststrukturgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Deutsche Bundespost wurde in die drei Sparten Telekom, Postbank und Postdienst gegliedert; der hoheitliche Bereich verblieb zunächst beim Bundesministerium für Post und Telekommunikation. Auf der Netzebene behielt die Telekom ihr Monopol, alle übrigen Dienstleistungen konnten fortan auch von privaten Anbietern durchgeführt werden.
Die Postreform I schuf die Voraussetzungen für eine Entstaatlichung und die Aufhebung des Monopols.
Mit der Postreform II wurden die drei Postunternehmen in Aktiengesellschaften umgewandelt; Post- und Telekommunikationsdienstleistungen wurden fortan als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die bisherigen DBP-Unternehmen und durch private Wettbewerber flächendeckend angeboten. Hierzu war eine Änderung des Grundgesetzartikels 87 erforderlich; nach der neuen Regelung bleibt der Bund für die hoheitlichen Aufgaben im Postwesen und bei der Telekommunikation zuständig. Zu den "hoheitlichen Aufgaben" zählt die flächendeckende, ausreichende und angemessene Sicherung der Nachfragenden. Zu verstehen sind darunter Fragen der Standardisierung und Normierung, die Funkfrequenzverwaltung, die Erteilung von Genehmigungen für Funkanlagen und die Vorsorge für den Krisen- und Katastrophenfall.
Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) bezeichnete die im Sommer 1994 verabschiedete Postreform II als "das zentrale Ereignis des Jahres" und als "eine der größten Reformen der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1994, Überblick). Die Postreform II beschränkte sich auf die Privatisierung und änderte nichts an der Wettbewerbsstruktur.
Die Postreform war in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden; zu den Kernpunkten der Auseinandersetzung zählte unter anderem die Frage nach den Pensionsleistungen der drei Postunternehmen, die sich auf rund 100 Milliarden Mark belaufen.Postreform I (1989)
Postreform II (1994)