Popmusik
Populäre Musik, Popularmusik, Popmusik oder einfach Pop bezeichnet Unterhaltungsmusik, die von dem überwiegenden Teil der Bevölkerung gehört wird.
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2 Begriffe aus der Popmusik 3 Siehe auch |
Allgemeines
Popmusik ist kommerziell sehr erfolgreiche Musik, weswegen zu ihrer Verbreitung eigene Rundfunksender existieren. Im Gegensatz zu Jazz, bestimmten Formen des Rock, „ernster“, klassischer oder zeitgenössischer Musik ist sie durch ihre Einfachheit gekennzeichnet:
- wenige Harmonien in als angenehm empfundenen Abfolgen
- eingängige Melodien, die oft auf der Pentatonik beruhen
- simple, durchgehende Rhythmen
Popularität schließt immerhin Originalität nicht aus. Die Evergreens der Popmusik, die Beatles, überzeugen auch noch heute mit teils überraschenden, immer stimmigen musikalischen Ideen. Die Comedian Harmonists, die in den ausgehenden 1920ern rauschende Erfolge feierten, waren eine A Cappella-Gruppe erster Güte, mit unvergleichlichem Witz ausgestattet. Generell ist in der Geschichte der Popmusik bei den Konsumenten eine Abnahme des Bedarfs nach Eigenwilligkeit des Interpreten oder Künstlers festzustellen. Doch nach wie vor sind die Charts der Popmusik ein Gradmesser für ungeheuren finanziellen Erfolg.
Popmusik bezeichnet sehr verschiedenartige Genres und Gattungen der Musik, denen gemeinsam ist, dass sie massenhaft produziert und verarbeitet werden. Sie kann aber auch Musik bezeichnen, die populär, also im Volk verbreitet ist und nicht unbedingt kommerziell verbreitet worden ist. Anfang der achtziger Jahre erlebte die deutschsprachige Popmusik im Zuge der Neuen Deutschen Welle einen großen Aufschwung in Deutschland. In Österreich existiert der Austropop, der sich großer Beliebtheit erfreut.
Begriffe aus der Popmusik
Zur populären Musik zählen
Musik, die sich aus rein kommerziellen Gesichtspunkten heraus aus den Genres der populären Musik synkretistisch bedient (vor allem Blasmusik, populäre Klassik und Musical) und dies mit
Volkstümlicher Schlagern anreichert, nennt man Volkstümliche Musik.