Polizeiliche Kriminalstatistik
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die häufigst verwendete Kriminalstatistik. Sie wird jährlich herausgegeben.
Entstehung
Die Daten werden von den Ermittlungsbeamten der Polizei entweder durch ein Datenblatt oder durch direkte Eingabe in eine Datenmaske des Arbeitsterminals an die Rechenzentren der Landeskriminalämter weitergemeldet. Dort werden teilweise monatlich, insbesondere aber jährlich Tabellenauswertungen anhand von Schlüsselzahlen, die bestimmten Straftaten zugeordnet sind, vorgenommen. Die tabellarischen Daten werden an das Bundeskriminalamt weitergegeben.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird jährlich von den Innenministern der Länder (von Anfang Februar bis Mitte Mai) und im Mai dann vom Bundesinnenminister die bundesweite PKS vorgestellt.
In der Zeit von 1953 bis 1970 wurden die Staatsschutzdelikte (1959) in eine eigene Statistik ("PKS-S") übernommen, 1963 fielen die Verkehrsdelikte aus der Statistik heraus, bis heute sind nur noch Verstöße gegen § 22 StVG und §§ 315, 315b StGB in der Statistik verblieben. Die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik war höchst unterschiedlich:
In einigen Bundesländern wurde sie als Eingangsstatistik - das Delikt wurde in der Statistik mit der Anzeigenaufnahme registriert -, in anderen Bundesländern wurde sie als Ausgangsstatistik geführt, d.h. der Fall wurde erst statistisch erfasst, wenn die Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft gingen. Die Ergebnisse wurden handschriftlich notiert oder als Strichliste an das BKA weitergegeben.
1971 wurde die elektronische Verarbeitung der Daten eingeführt. Die Delikte bekamen einen bundeseinheitlichen vierstelligen Schlüssel; in den einzelnen Ländern konnten aber breitere Schlüssel vergeben werden. Die Daten wurden einheitlich als Ausgangsstatistik erhoben. Erfasst wurden zahlreiche Erhebungsmerkmale wie Schaden, Alter und Geschlecht von Täter und Opfer.
Seit 1984 wurde die Zählung der Tatverdächtigen umgestellt. Wurde zuvor jeder Tatverdächtige stets erneut erfasst, wenn er weitere Taten beging, wurde nunmehr die so genannte Echt-Tatverdächtigenzählweise eingeführt. Wenn ein Tatverdächtiger innerhalb eines Berichtsjahres mehrmals in der gleichen Deliktskategorie polizeilich in Erscheinung trat, wird er nur einmal gezählt. Der Vorteil dieser Zählweise ergibt sich daraus, dass die Gesamtzahl der Tatverdächtigen völlig überhöht erscheint, wenn Mehrfachtäter registriert werden.
Seit 1993 (Gesamtberlin seit 1991) wird auch in den damals neuen Bundesländern die polizeiliche Kriminalstatistik valide geführt. Die Daten der Jahre 1991 und 1992 sind aufgrund der Umstellungen nicht zur Darstellung geeignet.
Die Zahl der Schlüssel stieg von 105 (1971) auf 400 (2003).
Die Vergleichbarkeit mit anderen Kriminalstatistiken wie der Strafverfolgungsstatistik sind fast unmöglich.
Manipulationen an der Statistik werden häufiger in der Presse erwähnt, sind jedoch schwer nachzuweisen. In der Regel erfolgen manipulative Eingriffe auf Sachbearbeiterebene: Um die eigene Statistik zu beschönigen oder zu dramatisieren (mit dem Ziel, mehr Beamte einzufordern), werden die Delikte nicht korrekt erfasst; die Korrektur gegenüber dem Tatverdächtigen erfolgt dann durch die Staatsanwaltschaft, an der Polizeilichen Kriminalstatistik bleibt sie jedoch aus. Politisch hat die Polizeiliche Kriminalstatistik einen hohen Stellenwert, weil sie scheinbar Aussagen über die Kriminalität im Bundesland oder in der Bundesrepublik zulässt. Eine hohe Aufklärungsquote zeigt eine effektive Polizeiarbeit (trotz hoher Fallzahlen wegen Sammelverfahren), geringe Fallzahlen (in der Regel dann auch geringere Aufklärungsquoten wegen Sammelverfahren) suggerieren eine erfolgreiche Innenpolitik. Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird daher von einigen Stimmen der Literatur nur als "Arbeitsnachweis der Polizei", was sie im eigentlichen Sinne auch nur sein soll, bezeichnet. Schwierigkeiten bringen auch die nach den Richtlinien vorzunehmenden Zuordnungen zu den einzelnen Schlüsseln sowie weitere Erfassungsregeln. Der Begriff der "Gewaltdelikte" (oder: "Gewaltkriminalität") in der PKS unterscheidet sich deutlich von der strafrechtlichen Begrifflichkeit.
Geschichte
Die Polizeiliche Kriminalstatistik wurde 1953 zum ersten Mal in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Zuvor waren die Reichskriminalstatistiken (ab 1936) herangezogen worden, davor gab es keine polizilichen Kriminalstatistiken.Aussagekraft
Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik ist begrenzt. Aufgenommen wird nur die polizeilich registrierte Kriminalität (sog. "Hellfeld"-Kriminalität). Somit gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik nur wenig Anhaltspunkte für die Veränderung der Kriminalität im Erfassungsbereich. Andere Faktoren wie das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, die polizeiliche Kontrolle, Probleme bei der statistischen Erfassung und Änderungen im Strafrecht sind Faktoren, die bei der Interpretation beachtet werden müssen.Inhalt
Grob unterteilt enthält die PKS Informationen zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfer.
Bzgl. der Fälle werden die registrierten und aufgeklärten Fälle, die Versuche, die angefallenen Schäden, die Benutzung einer Schusswaffe registriert.
Bei den Tatverdächtigen werden das Alter, Geschlecht, Nationalität (und ggf. der Grund des Aufenthalts in Deutschland) sowie Mehrfachbelastung, die Eigenschaft als Drogenkonsument, die Tatbegehung unter Alkoholeinfluss, die Tatörtlichkeit in Beziehung zum Wohnort des Täters registriert.
Bei den Opfern werden Alter und Geschlecht sowie die (Nicht-)Beziehung zum Täter registriert.
Die Schlüsselzahlen werden nach strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben. Die führende 0 steht für die Straftaten gegen das Leben, die 1 für die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die 2 für Rohheitsdelikte (also Delikte gegen die Freiheit der Person oder die körperliche Unversehrtheit), die 3 für die Diebstähle ohne erschwerende Umstände, die 4 für Diebstähle mit erschwerenden Umstände, die 5 für Betrugs- und Fälschungsdelikte, die 6 für sonstige Delikte des Strafgesetzbuches, die 7 für Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze (wie Betäubungsmittelgesetz o.ä.), die 8 steht für Summenschlüssel.