Politik Georgiens
Georgien ist eine demokratische Republik. In ihrer Verfassung vom 24. Oktober 1995 bekennt sie sich zu den Grund- und Menschenrechten. Die Meinungs- und Pressefreiheit werden garantiert. Georgien hat ein starkes Präsidialsystem und eine zentralisierte Verwaltung.
Table of contents |
2 Regierung 3 Parlament 4 Politische Parteien 5 Verfassungsgericht, Oberstes Gericht 6 Verwaltung 7 Literatur 8 Weblinks |
Der Präsident hat eine starke Stellung gegenüber Regierung und Parlament. Er ist das Oberhaupt des Staates und der Exekutive. Er repräsentiert Georgien in den auswärtigen Beziehungen und bildet die Regierung und benennt hohe Beamte. Er kann auch lokale Regierungsvertreter suspendieren oder ablösen und Volksabstimmungen einleiten. Er wird für fünf Jahre in direkten Wahlen bestimmt. Präsidenten dürfen sich nur einmal der Wiederwahl stellen.
In einer am 6. Februar 2004 beschlossenen Verfassungsänderung ist die Machtposition des Präsidenten zu Lasten des Parlaments und des Premierministers weiter gestärkt worden. Der Präsident darf jede von ihm nicht für verfassungsgemäß gehaltene Parlamentsentscheidung blockieren. Er kann das Parlament auflösen, wenn die Legislative das von seiner Regierung vorgelegte Staatsbudget nach dreimaliger Abstimmungen nicht annimmt. Wenn das Parlament die Zusammensetzung der Regierung und das Staatsbudget innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Staatspräsidenten nicht bestätigt, darf er die Minister per Dekret ernennen und das Budget in Kraft setzen. Das Innen-, Verteidigungs- und Sicherheitsministerium wurden aus dem Verantwortungsbereich des Premierministers herausgenommen und unterstehen direkt dem Präsidenten.
Präsident
Präsidenten Georgiens | |
Swiad Gamsachurdia | Eduard Schewardnadse | Nino Burdschanadse | Michail Saakaschwili |
Regierungschef ist der Premierminister. Er wird gemeinsam mit dem Kabinett auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament gewählt. Das Innen-, Verteidigungs- und Sicherheitsministerium unterstehen nicht dem Premier, sondern direkt dem Präsidenten. Die Regierung und hohe Beamte können vom Parlament mit einer Drei-Fünftelmehrheit abgewählt werden.
Das gegenwärtige Kabinett hat einen sehr jungen Altersdurchschnitt. Fast alle Minister haben im westlichen Ausland studiert oder gearbeitet. Im Frühjahr 2004 gab es zwei überraschende Umbesetzungen: Die französische Diplomatin Salome Surabischwili ersetzte im März Außenminister Tedo Dschaparidse und der russische Maschinenbau-Unternehmer Kacha Bendukidse im Juni Wirtschaftsminister Irakli Rechwiaschwili. Am 10. Juni wurde das Kabinett erneut umbesetzt, um die Organisation der Wiedervereinigung mit Südossetien effektiver voranzutreiben zu können.
Das Georgische Parlament wird alle vier Jahre gewählt und kontrolliert die Regierung. Es hat das Recht, die Regierung und hohe Beamte mit einer Drei-Fünftelmehrheit abzuberufen. Es kann auch den Präsidenten ablösen, wenn er die Verfassung bricht. Die Parlamentspräsidentin Nino Burdschanadse ist nach der Verfassung die ranghöchste Amtsperson nach dem Präsidenten und amtiert im Fall von Ablösung, Rücktritt oder Tod.
Das Parlament hat 235 Mitglieder. 150 Abgeordnete wurden am 28. März 2004 nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, 75 Parlamentarier am 2. November 2003 nach dem Mehrheitswahlrecht in Wahlkreisen. Zehn Mandate gehören Exil-Politikern der Autonomen Republik Abchasien.
Das Parlament hat vier Fraktionen. Größte Fraktion ist die Nationale Bewegung - Demokraten (Vorsitzende: Maia Nadiradse). Sie hat 138 Mitglieder und damit die Mehrheit. Mit ihr verbunden ist die 20-köpfige Fraktion der Wahlkreisabgeordneten der Nationalen Bewegung - Demokraten (Vorsitzender: Beso Jugheli). Oppositionsfraktion ist die wirtschaftsliberale Rechte Opposition Georgiens (Vorsitzender: David Gamkrelidse) mit 17 Sitzen. Daneben besteht eine 20-köpfige Fraktion der Unabhängigen Wahlkreisabgeordneten (Vorsitzender: Wano Tschchartischwili), die mehrheitlich dem früheren Schewardnadsebündnis Für ein neues Georgien entstammen. Weitere 54 direkt gewählte Abgeordnete gehören keiner Fraktion an. Sie sind parteilos, stammen aus der Arbeiterpartei oder der aufgelösten Union für Demokratische Wiedergeburt.
Das Parlament tritt im Frühjahr und Herbst zu Sitzungen zusammen. Die Frühjahrssitzungen werden am ersten Dienstag im Februar eröffnet und am letzten Freitag im Juni geschlossen. Die Herbstsitzungen starten am ersten Dienstag im September und schließen am dritten Freitag im Dezember.
Georgiens Parteien haben den Charakter von Honoratiorenparteien, sind stark auf das Führungspersonal zugeschnitten. Von 1995 bis November 2003 war die von Präsident Eduard Schewardnadse angeleitete Bürgerunion Georgiens die einflußreichste Partei im Land. Bei den Parlamentswahlen am 31. Oktober 1999 errang die Bürgerunion mit 41,85% der Stimmen die absolute Mehrheit. Der gegenwärtige Präsident, der Premierminister und die Parlamentspräsidenten gehörten ursprünglich zu dieser Partei. Zwischen dem Herbst 2001 und Sommer 2002 entzweiten sie sich mit Schewardnadse, was zu einer grundlegenden Umstrukturierung des georgischen Parteiensystems führte. Nach der samtenen Revolution und dem Rücktritt Schewardnadses im November 2003 ist die Bürgerunion vollständig zerfallen. Ihre 19 Parlamentarier unterstützen die neue Regierung.
Die neue starke Kraft in Georgien ist die Nationale Bewegung - Demokraten. Bei den Parlamentswahlen am 28. März 2004, errang die frühere Opposition einen Erdrutschsieg mit 66,24% der Wählerstimmen. Die Partei eint die Träger der samtenen Revolution in Georgien. Vorsitzender und Leitfigur ist Präsident Michail Saakaschwili. Seine Anhänger verfügen in der Partei über die Mehrheit. Die Anhänger von Premierminister Surab Schwania und Parlamentspräsidentin Nino Burdschanadse bilden die Minderheit.
Allein das wirtschaftsliberale Wahlbündnis Rechte Opposition Georgiens konnte 2004 mehr als sieben Prozent der Wähler mobilisieren. Es verfügt über eine ausreichende Stammwählerschaft in der georgischen Bildungsmittelschicht und erhielt bei den Wahlen 7,96% der Stimmen. Alle anderen Parteien und Wahlbündnisse blieben unter der Sieben-Prozent-Klausel.
Die politische Parteien Georgiens sind:
Das georgische Verfassungsgericht wacht über die Anwendung der Verfassung. Es hat neun Mitglieder, die für zehn Jahre im Amt bleiben. Drei von ihnen bestimmt der Präsident, drei wählt das Parlament und drei werden vom Obersten Gericht Georgiens ernannt. Der Vorsitzende des Verfassungsgericht wird vom Richterkollegium gewählt.
Eine wichtige politische Rolle spielt das Oberste Gericht Georgiens. Es hat Verfassungsrang. Seine Mitglieder und der Gerichtsvorsitzende werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament für zehn Jahre gewählt. Im November 2003 annulierte das Oberste Gericht die Wahl von 150 nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Parlamentsabgeordneten am 2. November 2003 wegen Wahlbetrugs. Vorsitzender des Obersten Gerichts ist Kote Kemularia.
Die Verwaltung Georgiens ist stark zentralisiert. Sie gliedert sich sich in 53 Rayons (georgisch raionebi, Singular raioni) und neun Städte (georgisch k'alak'ebi, Singular - k'alak'i). Obgleich es regionale Parlamente gibt, werden die Verwaltungsspitzen in den Rayons von der Regierung in Tiflis ernannt und abberufen.
Rayons und Städte* sind: Abasha, Adigeni, Akhalgori, Akhalkalaki, Akhaltsikhe, Akhmeta, Ambrolauri, Aspindza, Baghdati, Bolnisi, Borjomi, Chiatura*, Chkhorotsku, Chokhatauri, Dedoplistskaro, Dmanisi, Dusheti, Gardabani, Gori*, Gurjaani, Java, Kareli, Kaspi, Kharagauli, Khashuri, Khobi, Khoni, Kutaisi*, Lagodekhi, Lanchkhuti, Lentekhi, Marneuli, Martvili, Mestia, Mtskheta, Ninotsminda, Oni, Ozurgeti, Poti*, Kazbegi, Kvareli, Rustavi*, Sachkhere, Sagarejo, Samtredia, Senaki, Sighnaghi, Tiflis*, Telavi, Terjola, Tetritsqaro, Tianeti, Tkibuli*, Tsageri, Tsalenjikha, Tsalka, Tskaltubo*, Vani, Zestaponi, Zugdidi*.
Von der zentralisierten Verwaltungsstruktur ausgenommen sind die Autonomen Republiken (georgisch avtomnoy respubliki, Singular - avtom respublika) Abchasien und Adscharien, die de facto Unabhängigkeit genießen und deren autonomer Status auch nach einer stärkeren Einbindung in Georgien erhalten bleiben soll.
Regierung
Parlament
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Verwaltung
Literatur
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