Plagiat
Ein Plagiat (lat. plagium, Menschenraub) ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen strafbar und verpflichtet den Plagiator zum Schadenersatz.Der Begriff Plagiat geht zurück auf einen der ältesten bekannten Plagiatsfälle aus dem Rom des ersten Jahrhunderts nach Christus. Nachdem ein gewisser Fidentinus Gedichte des Martial als die eigenen ausgegeben hatte, verglich Martial die Veröffentlichung eines Gedichtes mit der Freilassung eines Sklaven und folgend die Aneignung durch einen anderen als Menschenraub.
Dieses Beispiel macht deutlich, das im Unterschied z.B. zur Kopie die Aneignung eines Werkes auch in anderen Kulturen und Zeitaltern weitgehend geächtet war.
Das Plagiat ist nicht zu verwechseln mit dem Zitat, das (zumindest im wissenschaftlichen Bereich) durch Quellenangaben auf den Urheber verweist und in aller Regel von nur begrenztem Umfang ist. Zur Abgrenzung sagt das Urheberrecht:
- Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.
Vom Plagiat ist die Fälschung zu unterscheiden, da die Fälschung keine getreue Kopie eines Werkes unter Verheimlichung der echten Autorenschaft darstellt, sondern im Gegensatz zu einer eigenen Leistung die Autorenschaft eines anderen unterstellt.
Neben der Jagd nach Geld oder Anerkennung können auch politische Gründe die Motivation zum Plagiat liefern. So wurde ein Teil der Berichte über angebliche Massenvernichtungswaffen des Irak, die den Einmarsch der USA rechtfertigen sollten, wörtlich (mit allen Rechtschreibfehlern) einer etwa 10 Jahre alten Diplomarbeit entnommen.
Table of contents |
2 Bedeutende Plagiate 3 Weblinks |
Siehe auch
Raubkopie, Produktpiraterie
Bedeutende Plagiate
Literatur
Musik
Weblinks