Plädoyer
Das Plädoyer (französisch plaidoyer) ist bei einem Gerichtsverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts, des Verteidigers, des Nebenklägers, des Privatklägers, des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters (im Jugendstrafverfahren), sowie des Einziehungsbeteiligten.Die Schlussvorträge sollen noch einmal, vor dem letzten Wort des Angeklagten und vor dem Urteil, den in der Hauptverhandlung ermittelten Sachverhalt darstellen, und ihn nach rechtlichen Gesichtspunkten werten. Abschließend soll das Plädoyer einen Antrag auf das daraus folgende Ergebnis (zur Strafzumessung oder Freispruch) enthalten. Selten werden daran noch Hilfsanträge angeschlossen, die rhetorisch abwertend wären.
Wird das Plädoyer zu Lasten des Angeklagten nicht gewährt, ist das Urteil revisibel.