Pflichtfeuerwehr
Eine Pflichtfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie wird dann eingerichtet wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zu stande kommt und der Brandschutz nicht gewährleistet werden kann. Es werden dann geeignete Personen (insbesondere dienstfähige und ausgebildete) zum Feuerwehrdienst verpflichtet.
Kriterien in Deutschland
Es kann jeder männliche Einwohner vom 18. bis 60. Lebensjahr herangezogen werden. Nicht feuerwehrpflichtig sind Polizeivollzugsbeamte, Angehörige der Bundeswehr, Zivildienstleistende, Angehörige des Bundesgrenzschutzes, Forstbeamtebeamte sowie aktive Angehörige einer anderen im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation oder Einrichtung sowie diejenigen, die einem Ablehnungsgrund für ein kommunales Ehrenamt geltend machen können.
Österreich
Dem Gesetz nach kann der Bürgermeister jeden Einwohner einer Gemeinde heranziehen, der geeignet ist, einer Pflichtfeuerwehr anzugehören. Eine Pflichtfeuerwehr gibt es aber in Österreich nur theoretisch, da die meisten Gemeinden den Brandschutz mit freiwilligen Feuerwehren abdecken.
Siehe auch: Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr