Pflichtdienstzeit
Pflichtdienstzeit ist der verfassungsmäßig festgesetzte Dienst, den jeder männliche Bürger der
Bundesrepublik Deutschland zu leisten hat. Das
Grundgesetz schreibt den
Wehrdienst vor, unter Berufung auf Gewissensgründe ist es dem Dienstpflichtigen auch möglich, einen zivilen Ersatzdienst abzuleisten. Beide Dienste dauern zur Zeit 9 Monate.