Pflegeverhältnis
Ein
Pflegeverhältnis beschreibt die Beziehung zwischen fremd untergebrachtem
Pflegekind und aufnehmenden
Pflegeeltern. Ein Pflegeverhältnis kann privat organisiert oder vom
Jugendamt veranlasst sein. In letzterem Fall wird es in einem gesetzlich geforderten
Hilfeplan zwischen den Beteiligten (
Herkunftseltern, Pflegeeltern, Jugendamt) ausgearbeitet und regelmäßig überprüft.
Definition
Es gibt verschiedene Pflegeverhältnisse:
- Tagespflege: beispielsweise bei Berufstätigkeit des erziehenden Elternteils kann das Kind stundenweise/halbtags/ganztags in einer Tagespflegefamilie betreut werden, bleibt aber in die Herkunftsfamilie eingebunden
- Ergänzungspflege: bei Defiziten verschiedener Art der Herkunftsfamilie eine helfende Pflege, um dem Kind ein ergänzendes Erfahrungsangebot zu machen, da sind die Pflegeltern 'Trainer'
- Bereitschaftspflege: Für vorübergehende Unterbringung; wenn z.B. eine allein erziehende Mutter ins Krankenhaus muss oder wenn eine Herausnahme eines Kindes aus der Familie umgehend vorgenommen werden muss, bis zur Abklärung des weiteren Vorgehens
- Dauerpflege/Vollzeitpflege: bei länger andauernder Erziehungsunfähigkeit der Herkunftsfamilie ( Gründe wie dauerhafte Erkrankung, Suchtabhängigkeit, etc.) wird eine längere Aufnahme stattfinden. Hierbei kommt es nach längerer Zeit zu primären Bindungen des Kindes an die Pflegeeltern, die eine Rückführung erschweren oder verhindern. Dann wird ggf. ein Verbleiben des Kindes in der Pflegestelle angeordnet (BGB, §1632, Abs.4).
- Adoptionspflege: Zeitraum der Pflege vor Adoption eines Kindes. Hier gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen.
- Sonderformen: Je nach Hilfebedarf können auch weitere Formen angetroffen werden; seien es Mischformen wie Wochenpflege, wo ein Kind unter der Woche bei Pflegeeltern und am Wochenende bei der Herkunftsfamilie lebt oder besondere Pflegeverhältnisse wie professionelle Erziehungspflege, wo pädagogisch ausgebildete Fachkräfte in ihre Familie seelisch besonders stark traumatisierte Kinder aufnehmen, die in normalen Familien nicht aufgefangen werden könnten.
Hinweise
- Bei der vorübergehenden Inpflegenahme ist für die Pflegeeltern zu beachten, dass sie gegenüber dem Pflegekind in größerem Umfang haften, als gegenüber eigenen Kindern oder längerfristig aufgenommen Pflegekindern. Der Abschluss einer diesbezüglich erweiterten (Privat-)Haftpflichtversicherung sollte ins Auge gefasst werden.
Rechtshinweis
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.