Pflegekind
Ein Pflegekind ist ein Kind, das -zumindest zeitweise- nicht bei den Herkunftseltern, sondern in einer anderen Familie (Pflegeeltern) lebt und betreut wird.
Ein Pflegekind kann direkt von den Erziehungsberechtigten in eine Pflegestelle gegeben werden (typisch bei Tagespflege, Bereitschaftspflege bei Krankheit) oder es findet eine Vermittlung durch das Jugendamt statt (Ergänzungspflege, Dauerpflege, Bereitschaftspflege bei akuter Herausnahme, Sonderformen; siehe Pflegeverhältnisse). Bei Vermittlungen über das Jugendamt ist die Erstellung eines Hilfeplans gesetzlich vorgeschrieben. An diesem arbeiten alle Beteiligten (ggfls. auch Kindergärtnerinnen, Lehrer, Mediziner; dies ist allerdings die Ausnahme) mit. Das Gesetz fordert die regelmäßige (bei Veränderungen umgehende, ansonsten i.d.R. jährliche) Überprüfung der im Hilfeplan festgehaltenen Rahmenbedingungen.
Definition
Weblinks
Rechtshinweis
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.