Pflegeeltern
Unter Pflegeeltern versteht man volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern (Pflegekinder) aufnehmen.
Der Begriff 'Eltern' ist hier historisch geprägt; seit dem Ende des 20. Jahrhunderts können auch Alleinstehende ebenso wie gleichgeschlechtliche Paare als 'Pflegeeltern' Kinder aufnehmen. Voraussetzung ist im Wesentlichen der Nachweis einer allgemeinen und fallbezogenen Eignung für die Aufgabe. Die Inpflegegabe der Kinder kann privat als auch durch das Jugendamt erfolgen.
Die Pflege kann in verschiedenen Formen vorliegen; angefangen bei unterstützenden Besuchen bis hin zur Vorbereitung einer Adoption. In jedem Fall ist die Bereitschaft notwendig, sich auf die Besonderheiten des Einzelfalls (des Kindes mit allen Beteiligten) einzulassen. Dies ist nicht immer einfach, da regelmäßig soziale, moralische und/oder perspektivische Differenzen zwischen den Beteiligten (Pflegekind, Herkunftseltern, Jugendamt, Pflegeeltern) vorliegen.
Definition
Aufgabe
Weblinks
Rechtshinweis
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.