Petersberger Abkommen
Das Petersberger Abkommen wurde am 22. November 1949 zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer und den Alliierten Hohen Kommissaren geschlossen.Kernpunkte des Abkommens waren:
- Die Einstellung der Demontage
- Die Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Gemeinschaft
- Die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen zu anderen Ländern
- Die ausdrückliche Förderung der Beziehungen zu allen westlichen Staaten
- Der Entschluss der Bundesregierung, nach den Grundsätzen Freiheit, Toleranz und Menschlichkeit zu handeln und jegliches Wiederaufleben totalitärer Bestrebungen zu verhindern.
- Die Akzeptanz der internationalen Kontrolle des Ruhrgebiets