Personalverwaltung
Personalverwaltung bezeichnet die administrativen, routinemäßigen Aufgaben des Personalbereichs ( im Gegensatz zur Personalpolitik). Dazu gehören unter anderem:
- Anlegen und Führen von Personalakten
- Arbeiten bei der Einstellung und Einführung neuer Mitarbeiter sowie beim Ausscheiden von Mitarbeitern
- Bearbeitung von Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
- Personaldatenverwaltung
- Entgeltabrechnung
- Sozialverwaltung
- Personalstatistik