Peinliche Befragung
Die peinliche Befragung bezeichnet ein Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit des frühen und späten Mittelalters sowie der Frühen Neuzeit. Die peinliche Befragung wird auch "scharfe Frage" oder "Tortur" genannt. Der Begriff peinlich ist dabei abgeleitet von Pein im Sinne von Qual.Unter der peinlichen Befragung wurde schlicht und einfach der Einsatz der Folter verstanden, um von einem Angeklagten ein Geständnis zu erwirken.
Die peinliche Befragung sollte erst dann eingesetzt werden, wenn zuvor weder durch ein Geständnis ("Urgicht") noch durch die Verfahrensmethode der "Beweisung" der Angeklagte überführt worden war. Außerdem musste ein "dringender Tatverdachtsbestand" vorliegen. Vom ursprünglichen Prinzip her konnte die peinliche Befragung also nicht willkürlich eingesetzt werden. Ausgeschlossen von der peinlichen Befragung als Anwendung waren lediglich Kinder unter 14 Jahren, Behinderte, Greise, schwangere Frauen, Geisteskranke sowie kranke Personen, die die peinliche Befragung von hausaus nicht lebend überstanden hätten.
Die Folter wurde schon seit jeher von allen Völkern gleichermaßen als Methode der Verhörung eingesetzt, entwickelte sich jedoch in ihren perversen Ausprägung regional höchst unterschiedlich. Traurige Berühmtheit erlangte sie in Europa im frühen Mittelalter im Zuge der Inquisition.
Erstmalig als reichseinheitliche Halsgerichtsordnung wird sie 1532 unter Kaiser Karl V schriftlich beurkundet, womit die sogenannte "Constitutio Criminalis Carolina" oder auch "Peinliche Halsgerichtsordnung" von Karl V. als erstes allgemeines, deutsches Strafgesetzbuch gilt.
Siehe auch: Territion