Pauschalwertberichtigung
Pauschalwertberichtigung werden diejenigen handelsrechtlichen Abschreibungen auf einen Gesamtbestand von Forderungen genannt, die sich in ihrer Höhe nach Erfahrungswerten richten. Erkannte, konkret absehbare, Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen werden als Einzelwertberichtigung in der Handelsbilanz berücksichtigt.Betrachtet wird das Forderungs-Portfolio nach statistische Gruppierungen beispielsweise nach Branchen, Berufen oder konjunkturellen Risiken.
Steuerlich werden Pauschalwertberichtigungen nicht anerkannt.
Rechtshinweis