Patron
Der Ausdruck Patron (v. lat: patronus, aus griech: pater Vater) bezeichnet
- den Schutzpatron, einen Heiligen, dessen Schutz eine Person, eine Gemeinschaft, ein Berufsstand oder ein Ort anbefohlen ist. (siehe auch Schutzheiliger, Nothelfer, Namenspatron)
- im römischen Recht den Herren, der im Verhältnis zu seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen steht; bzw. ein Schutzherr über Klienten oder Freigelassene, die er vor Gericht oder anderen Stellen vertritt. Auch Städte und Provinzen verfügten über einen Patron, meist einen römischen Senator, dem als erbliches Ehrenamt die Verteidigung ihrer Interessen in Rom oblag, siehe Patronat (Römer)
- im Kirchenrecht den Inhaber eines Patronats, siehe Patronat (Kirche)
- in der Schweiz einen einflussreichen Unternehmer
- (ugs.) in Süditalien und Sizilien einen Mafiaboss.
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