Patentamt
Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt.
Der Name Patent geht auf das lateinische patens (offener Brief, Urkunde) zurück. Im Zuge der Industrialisierung wurde um 1800 der Ruf nach einem Schutz des Gewerbes in England immer lauter.
Mit der Gewährung von Patenten kam man dieser Forderung nach. Einerseits sollte es Erfinder motivieren, ihre Erfindungen der Öffentlichkeit zu präsentieren und in deren Dienste zu stellen, andererseits sollte es Erfindern einen Schutz ihres Gewerbes vor Missbrauch durch Andere gewähren. Von England aus gingen diese Bestrebungen um die Welt.
Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die diese Patente vergeben sollte. Die aktuelle Fassung des Gesetzes datiert vom 16. Dezember 1980, in Kraft seit 1. Januar 1981.
Am 1. Juli 1877 wurde das Kaiserliche Patentamt offiziell in Berlin gegründet. Schon tags darauf wurde das erste deutsche Patent erteilt, an Johann Zeltner für "ein Verfahren zur Herstellung von roter Ultramarinfarbe".
1919 wurde die Behörde in Reichspatentamt umbenannt. Nach Ende des zweiten Weltkrieges 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein.
Am 1. Oktober 1949 eröffnete das Deutsche Patentamt seine Räume im Deutschen Museum in München. 1951 wurde eine Außenstelle im alten Reichspatentamt in Berlin eröffnet. 1959 zog das Patentamt in ein eigenes Gebäude in München um.
Der heutige Name lautet seit 1998 Deutsches Patent- und Markenamt, DPMA, um der gestiegenen Bedeutung von Handelsmarken im Geschäftsverkehr Rechnung zu tragen.
Das Europäische Patentamt (EPA) hat seinen Sitz in München.
Geschichte
Deutschland
Weblinks
Siehe auch: Patent Bundespatentgericht Deutsches_Patent-_und_Markenamt