Parteienstaat
Als Parteienstaat wird ein Staat bezeichnet, dessen öffentliches und gesellschaftliches Leben überwiegend von Parteien und deren stetigem Streben nach Einflussnahme bestimmt wird.Nach dem deutschen Gesetz über die politischen Parteien (PartG) sind die Parteien dazu berufen, an der Bildung der öffentlichen Meinung mitzuwirken.
Nach verbreiteter Meinung wird in der Realität die öffentliche Meinung jedoch von den Parteien in unlauterer Weise beeinflusst, indem sie z. B. Zeitungen aufkaufen und auf parteilinientreue Berichterstattung achten. Die Gefahr der Einflussnahme besteht jedenfalls immer dann, wenn Parteien im wirtschaftlichen Leben tätig sind.
Zusätzlich können die Parteien auf diese Weise auch ihren im Grundgesetz vorgeschriebenen Rechenschaftsbericht verzerren, indem sie bestimmte Gelder über die angekauften Unternehmen verwalten.