Partei (Recht)
In einem Rechtsstreit sind jeweils mehrere Parteien vertreten.Im Zivilprozess sind dies je nach Verfahrensart Kläger oder Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner, Schuldner oder Gläubiger.
Im Strafprozess heißt die Partei gegen die sich das Verfahren richtet je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter.
Rechtshinweis