Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist einer der ersten internationalen Veträge auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes. Sie wurde am 20. März 1883 geschlossen und zuletzt am 14. Juli 1967 verändert.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Pariser Verbandsübereinkunft |
Voller Titel: | Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums |
Typ: | Völkerrechtlicher Vertrag |
Rechtsmaterie: | Völkerrecht / Gewerblicher Rechtsschutz |
Gültigkeitsbereich: | Vertragsstaaten |
Vertragsstaaten: | ? |
Abkürzung: | PVÜ |
Inkrafttreten: | 20. März 1883 (RGBl. 1883, S. ??) |
Aktuelle Fassung: | 22. Juli 2004 (BGBl. II 1984, S. 799) |
Unter anderem sind darin einheitliche Regeln für Patente und Handelsmarken vereinbart.
Zum Beispiel wurde vereinbart, dass in keinem der Verbandsländer der Gebrauch patentierter Einrichtungen an Bord von Schiffen in bestimmten Fällen als Eingriff in die Rechte des Patentinhabers angesehen wird.
Weblinks
Siehe auch
Rechtshinweis