Pariser Friedenskonferenz 1919
Nachdem die Kriegsgegner im 1. Weltkrieg am 3 (mit Österreich-Ungarn) und 11. November (mit dem Deutschem Reich) einen Waffenstillstand geschlossen hatten, kam es vom 18. Januar bis zum 21. Januar 1920 zur Pariser Friedenskonferenz, die die Friedensbedingungen festlegen sollte.An dieser Konferenz nahmen 27 Staaten teil, wobei natürlich die Siegermächte Großbritannien, Frankreich, Italien und die USA die führenden Nationen waren.
Aufbauend auf den Vorstellungen Wilsons in seinem 14-Punkte Programm sollten mit den Verlierernationen Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und der Türkei die Friedensbedingungen ausgehandelt werden, die sogenannten Pariser Vorortverträge.
Am 28. Juni kam es dann schon unter starkem Druck der Alliierten zur Unterzeichnung des Versailler Vertrags durch die deutsche Delegation. Aufgrund der Bestimmungen des Vertrages von Versailles musste das Deutsche Reich Elsass-Lothringen an Frankreich, Posen und Westpreußen an Polen; das Memelgebiet wurde unter französische Verwaltung gestellt und 1923 durch Litauen besetzt. Zudem musste das so genannte Hultschiner Ländchen an die neugegründete Tschechoslowakei abgetreten werden. Danzig wurde zur Freien Stadt unter Kontrolle des neugegründeten Völkerbundes erklärt. Die ehemaligen deutschen Kolonien wurden zu "Mandatsgebieten" des Völkerbundes unter britischer und französischer Kontrolle erklärt. In Eupen-Malmedy-St.Vith (anschließend belgisch), Nordschleswig (der nördliche Teil anschließend dänisch), Teilen Ostpreußens (deutsch bleibend) und in Oberschlesien (zwischen Deutschland und Polen geteilt, obwohl 60 Prozent für den Verbleib beim Deutschen Reich votierten) wurden bis 1921 Volksabstimmungen über den Verbleib beim Deutschen Reich angesetzt. Im belgischen Abstimmungsgebiet wurden Wähler in großem Stil eingeschüchtert und von der Wahl abgehalten. Das Saargebiet wurde für 15 Jahre der Verwaltung des Völkerbundes unterstellt, wobei Frankreich die Wirtschaftshoheit übernahm. Wahlen im Memelland erbrachten hohe Stimmenanteile (etwa 80 Prozent) für die deutschen Parteien. Das Deutsche Reich wurde zur Abrüstung verpflichtet und durfte nur noch über ein Berufsheer mit einer maximalen Stärke von 100.000 Soldaten verfügen. Das Heer durfte weder schwere Artillerie noch Panzer besitzen. Im Westen des Deutschen Reiches wurde eine entmilitarisierte Zone geschaffen, deren Grenze etwa 50 Kilometer östlich des Rheins verlief. An den Grenzen des Deutschen Reiches wurden Zonen bestimmt, in denen keine Befestigungen errichtet oder verändert werden durften. Mehrere Flüsse wurden durch die Bestimmungen des Versailler Vertrags internationalisiert. Durch den von vielen Deutschen als besonders ungerecht betrachteten Artikel 231 des Vertrages wurde dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten die alleinige Schuld am Krieg unterstellt, wodurch die Alliierten die Zahlung von Reparationen begründeten. Anfangs wurden Reparationen in Höhe von 269 Milliarden Goldmark festgelegt, welche in 42 Jahresraten ausgezahlt werden sollten, die Forderungen und Regelungen zu den Reparationszahlungen änderten sich mehrfach (siehe: Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg). Zudem musste das Deutsche Reich zahlreiche Sachlieferungen leisten. Die Bestimmungen des Versailler Vertrags reichten nicht aus, um die Großmachtstellung Deutschlands dauerhaft zu beseitigen. Trotzdem waren sie hart genug, um das Verhältnis Deutschlands zu den Alliierten schwer zu belasten. Der in weiten Teilen der deutschen Gesellschaft als aufdiktierter Frieden eingestufte Versailler Vertrag verhalf nationalistischen Kreisen im Reich zu einem starken Zulauf. Der Vertrag wurde von den USA nicht unterzeichnet. Sie schlossen am 25. August 1921 mit dem Berliner Vertrag 1921 einen Sonderfrieden mit dem Deutschen Reich, der einige der härtesten Bestimmungen ausklammerte. Marschall Foch kommentierte den Versailler Vertrag mit den Worten: "Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand."
Am 10. September 1919 wurde der Friedensvertrag der Alliierten mit Österreich in St. Germain bei Paris unterzeichnet. Österreich musste Südtirol an Italien abtreten, sowie das Gebiet um Triest. Hinzu kamen Gebietsabtretungen an das neu gegründete Jugoslawien. Österreich musste die Unabhängigkeit Ungarns, der Tschechoslowakei, Jugoslawiens und Polens anerkennen. Ein Anschluss an das Deutsche Reich wurde Österreich untersagt, zudem wurde eine Umbenennung des Staates in "Deutsch-Österreich" verboten. Auch in Österreich wurde die Wehrpflicht verboten. Die maximale Stärke des österreichischen Heeres wurde bei 30.000 Soldaten angesetzt.
Im Pariser Vorortvertrag von Neuilly mit Bulgarien, der am 27. November 1919 unterzeichnet wurde, begrenzte man die Stärke des bulgarischen Heeres auf 20.000 Soldaten. Bulgarien musste mehrere kleinere Gebiete im Westen an Jugoslawien abtreten. Außerdem fiel der bulgarisch beherrschte Teil Thrakiens an Griechenland.
Am 4. Juni 1920 wurde im Pariser Vorort Trianon der Friedensvertrag mit Ungarn unterzeichnet. Die ungarischen Teile der Slowakei mussten an die Tschechoslowakei abgetreten werden, während Slawonien und der Banat an Jugoslawien fielen. Außerdem musste Ungarn das Burgenland an Österreich und Siebenbürgen an Rumänien abtreten. Das ungarische Berufsheer wurde auf 35.000 Soldaten begrenzt.
Der letzte Pariser Vorortvertrag wurde am 10. August 1920 in Sèvres unterzeichnet. In dem Vertrag wurde die Internationalisierung der türkischen Meerengen festgelegt. Die Türkei musste Ost-Thrakien und die Stadt Smyrna mitsamt Umgebung an Griechenland abtreten, sowie sämtliche unter türkischer Kontrolle befindliche Ägäis-Inseln bis auf die Dodekanes, die an Italien fiel. Kilikien und Syrien gerieten unter französische Kontrolle, während Zypern, Ägypten, Palästina und der Irak unter britische Verwaltung kamen. Kurdistan wurde der Autonomiestatus zugesprochen, während Armenien unabhängig wurde. Die türkische Heeresstärke wurde auf 50.000 Soldaten begrenzt. Der Vertrag von Sèvres wurde von der türkischen Nationalversammlung nicht bestätigt. Es kam zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit Griechenland, die bis 1922 zur Räumung Ost-Thrakiens und Smyrnas durch die Griechen führten. 1921 wurde der Abzug der Franzosen aus Kilikien vertraglich herbeigeführt, während Armenien zwischen der Sowjetunion und der Türkei aufgeteilt wurde. In der Folgezeit wurden Tausende Armenier Opfer von Verfolgungen durch die Türken. Im Vertrag von Lausanne wurden am 24. Juli 1923 die türkischen Gebietserwerbungen bestätigt, zudem verzichteten die Alliierten auf Reparationsforderungen. (siehe dazu auch: Kriegsfolgen des 1. Weltkrieges und Pariser Vorortverträge)
Auf dieser Konferenz wurde auch ein Abkommen zwischen der Zionistischen Weltorganisation und Emir Feisal, dem König von Syrien (später Irak), einem Sohn des Scharifs von Mekka geschlossen. In diesem, im Januar 1919 geschlossenem Abkommen, bekräftigen beide Seiten:
- Es sollen alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Einwanderung von Juden im großen Umfang zu fördern und anzuregen und so schnell wie möglich jüdische Einwanderer in geschlossenen Siedlungen auf dem Land anzusiedeln zur intensiven Nutzung des Bodens. Bei all diesen Maßnahmen sollen die Rechte der arabischen Bauern und Pächter geschützt und ihre wirtschaftliche Entwicklung unterstützt werden.