Panzer (Begriffsklärung)
Der Begriff Panzer (v.altfranzös.: panciere; aus lat.: pantex Wanst) bezeichnet
- ein Kriegsfahrzeug, welches durch einen Stahlpanzer gegen Beschuss geschützt ist - siehe Panzer
- ein Schutzpanzer (Rüstung): aus Fell, Leder, Knochen, Holz oder Metall gefertigter Schutz gegen Hieb- und Stichwaffen; seit der Bronzezeit nachweisbar. Bsp. siehe Plattenpanzer
- eine harte äußere Schutzhülle bei bestimmten Tieren z.B. Weichtieren (der Schildkröten-Panzer), siehe Panzer (Biologie)
- Platte oder Gehäuse aus gehärtetem Stahl, o.ä. zum Schutz von Kriegsschiffen, Kampffahrzeugen, Befestigungen usw., siehe Panzerung
- in der Militärsprache kurz für die Panzertruppe
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