Ottonisch-salisches Reichskirchensystem
Das ottonisch-salisches Reichskirchensystem stellte den Versuch der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen dar, durch Einbindung der Bischöfe in den weltlichen Machtbereich die Stellung des Kaisers gegenüber den weltlichen Fürsten zu sichern.Das ottonisch-salisches Reichskirchensystem wurde erstmalig von Otto I dem Großen im Jahr 953 praktiziert, als er seinen Bruder Bruno zum Erzbischof von Köln und Herzog von Lothringen einsetzte.
Den Hintergrund bildet die Schwäche des Lehnswesen, dass die Vasallen bemüht waren ihr Lehen in erbliches Eigengut zu wandeln. Nachdem Otto den Thron bestiegen hatte, mußte er schwere Kämpfe gegen die übrigen Stammesherzöge führen, um seine Herrschaft zu sichern. Nachdem er die Kämpfe gewonnen hatte, setzte er Familienmitglieder an ihrer Stelle ein. Doch auch sie erhoben sich gegen ihn.
Um die Stellung des Kaisers gegenüber den weltlichen Fürsten zu sichern, bekann er zunehmend Bischöfe mit weltlichen Lehnen zu betrauen, da sich bei ihnen naturgemäß die Frage der Erbschaft nicht stellt und nach ihrem Tod das Lehen wieder an den Lehnsherrn zurückfällt, der es erneut an einen treuen Vasallen vergeben kann.
Durch das Reichskirchensystem gerieten die Geistlichen in zwei Herrschaftsbereiche, die des Kaisers und die des Papstes. Dadurch stellte sich die Frage des Investiturstreits, wer von beiden das Recht habe, die Bischöfe einzusetzen.