Otto Palandt
Otto Palandt (* 1. Mai 1877 in Stade; † 3. Dezember 1951) ist der Herausgeber des nach ihm benannten BGB-Kommentars Palandt. Bis zur 10. Auflage war er Mitautor des gleichnamigen Kommentars, ohne dass er überhaupt einen einzigen Paragraphen kommentierte. Fälschlich wird Palandt manchmal als Gründungsherausgeber bezeichnet. Erster Herausgeber des "Palandts" war Wilke. Dieser strarb aber vor Erscheinen der ersten Auflage bei einem Autounfall.Im Jahr 1899 absolviert Palandt in Celle das erste juristische Staatsexamen. Im gleichen Jahr beginnt er das Referendariat in Zellerfeld (Harz). 1902 wird Palandt ohne Dissertation in Heidelberg promoviert. 1904 legt Palandt, ebenfalls in Celle, das zweite juristische Staatsexamen ab. Von 1906 bis 1912 ist er Richter am Amtsgericht Znin (Posen). Ab 1912 ist Palandt am Landgericht Kassel tätig. Während des ersten Weltkriegeses ist Palandt Richter am Kaiserlichen Obergericht in Warschau. Später wird er zum Gerichtsrat am Oberlandesgericht Kassel ernannt. Schon frühzeitig trat Palandt für den Nationalsozialissmus ein. 1934 wird Palandt von Roland Freisler zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes und damit einer der Einflussreichsten Juristen des Dritten Reichs. Im selben Jahr wird Palandt mit der Arbeit an einem Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beauftragt, "der das nationalsozialistische Gedankengut hinreichend berücksichtigt".
Palandt kommentierte auch die Juristenausbildungsordnung des Reiches. Über die erforderlichen Kenntnisse zur ersten juristischen Staatsprüfung schrieb er 1935
- "Dazu gehört vor allem die ernsthafte Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und seinen weltanschaulichen Grundlagen, mit dem Gedanken der Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum [...]. Auch in der mündlichen Prüfung haben die völkischen Grundlagen des neuen Staates, seine Geschichte und Weltanschauung den gebührenden Platz neben dem juristischen Wissen erhalten"
- "Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates"
Palandt hat, nach der Verabschiedung der neuen Gesetze, unmissverständlich formuliert, es sei
- "Sache des Mannes, das Recht zu wahren."