Otto Georg Thierack
Otto Georg Thierack (* 19. April 1889 in Wurzen/Sachsen - † 22. November 1946 im Sennelagerin Paderborn) war von August 1942 bis zum Ende der Zeit des Dritten Reiches in Deutschland Reichsminister der Justiz.
Thierack nahm von 1914 bis 1918 als Kriegsfreiwilliger am 1. Weltkrieg teil, zuletzt mit dem Rang eines Leutnants und wurde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Nach Kriegsende nahm er die unterbrochene juristische Ausbildung wieder auf und schloss sie 1920 mit dem Assessorexamen ab. Im selben Jahr wurde er als Gerichtsassessor in Sachsen eingestellt.
Am 1. August 1932 trat er in die NSDAP ein. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 gelang ihm innerhalb kürzester Zeit ein steiler Aufstieg vom Staatsanwalt zum Präsidenten des Volksgerichtshofs. Grundlage hierfür war nicht nur seine eher frühe Mitgliedschaft in der NSDAP, sondern seine Stellung als Führer der nationalsozialistischen Juristenorganisation, des so genannten Rechtswahrerbundes.
Am 12. Mai 1933 zum sächsischen Justizminister ernannt, war es seine Aufgabe, die "Verreichlichung" der Justiz, also einen Teilbereich der Gleichschaltung der Länder, in seinem Land durchzuführen. Nach weiteren kurzen beruflichen Zwischenstationen wurde er 1935 Vizepräsident des Reichsgerichts und 1936 Präsident des 1934 neu gegründeten Volksgerichtshofs. Dieses Amt nahm er - unterbrochen durch zwei Einsätze als Soldat - bis 1942 wahr.
Am 20. August 1942 trat er das Amt des Reichsministers der Justiz an. Thierack führte Oktober 1942 die monatlich erscheinenden "Richterbriefe" ein, in denen nach Auffassung der nationalsozialistischen Machthaber vorbildliche Entscheidungen in anonymisierter Form dargestellt wurden und an denen sich die Rechtsprechung orientieren sollte. Außerdem führte er so genannte Vorschauen und Nachschauen ein. Danach hatten die Oberlandesgerichtspräsidenten mindestens alle 14 Tage in Strafverfahren von öffentlichen Interesse vor der Entscheidung durch das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und dem Landgerichtspräsidenten, der dies der zuständigen Strafkammer weiterzuleiten hatte, zu erörtern, wie zu urteilen war.
Thierack verschärfte nicht nur die strafrechtliche Verfolgung sämtlicher missliebiger Personen und Gruppen. "Asoziale" Verurteilte überstellte er vielmehr in ihrer Gesamtheit der SS. Gemeint waren damit waren Juden, Polen, Russen und (im damaligen Sprachgebrauch) Zigeuner. Bald darauf verzichtete er gänzlich auf die Strafgewalt der Justiz gegenüber diesen Personen und überließ sie der SS (Einzelheiten bei Schutzhaft).
Nach seiner Festnahme durch die Allierten beging Thierack, noch bevor er im Nürnberger Juristenprozess vor Gericht gestellt werden konnte, Selbstmord.
Leben